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1) Pflichten von Hausberger ITK Consulting (Hau-ITC)
Hau-ITC verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Hau-ITC gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Wahrung des Datenschutzes, ist aber befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Hau-ITC verpflichtet sich, nach Abschluss des Auftrages bzw. einer vereinbarten Teilleistung über ihre Arbeit einen Ergebnisbericht vorzulegen.
Alle Beratungsaufträge verpflichten beide Partner nur im vertraglich, schriftlich vereinbarten Umfang. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die Verträge sind in der Regel ohne feste Laufzeit vereinbart. Sie sind zeitlich an die Erfüllung der einzelnen oder der im Paket vereinbarten Dienstleistungen gebunden. Eine feste Laufzeit kann gesondert vereinbart werden.
Hau-ITC ist an Angebote für die Dauer von drei Monaten ab Angebotsdatum gebunden.

2) Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für die zeitgerechte und vollständige Vorlage aller für die Erfüllung, die Ausführung und die Verrechnung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen (z.B. Rechnungsbelege und Einzelgesprächsdaten). Er sorgt auch dafür, dass der Auftragnehmer von allen Umständen und Vorgängen, die für die Erfüllung von Bedeutung sind, rechtzeitig Kenntnis erhält. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle betroffenen Bereiche des Unternehmens über Umfang und Inhalt der Beratungstätigkeit ausreichend und zeitgerecht informiert werden.

3) Schutz geistigen Eigentums/ Urheberrecht/ Nutzung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages von Hau-ITC erstellten Unterlagen jedweder Art nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art an Dritte der schriftlichen Zustimmung von Hau-ITC. Eine Haftung von Hau-ITC dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet. Die erstellten Leistungen sind geistiges Eigentum von Hau-ITC. Jede Weitergabe von solchen Leistungen wie Studien, Ergebnissen von für den Kunden durchgeführten Marktabfragen, erhaltene Angebote etc. an Dritte ist an die Zustimmung von Hau-ITC gebunden.
Mit vollständiger Bezahlung des Honorars erwirbt der Auftraggeber das Nutzungsrecht derselben im vertraglich festgelegten Umfang ausschließlich für eigene Zwecke, keineswegs dürfen diese Dritten zur Nutzung übergeben werden.

4) Haftung
Hau-ITC und ihre Erfüllungsgehilfen handeln bei der Durchführung der Beratung mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmannes.
Hau-ITC haftet nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Hau-ITC haftet keinesfalls für entgangenen Gewinn. Der Schadenersatzanspruch ist in jedem Fall mit der vereinbarten Honorarsumme begrenzt. Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Leistung (Vorlage des Ergebnisberichtes) gerichtlich geltend gemacht werden.

5) Honoraranspruch
Bei einsparungsabhängiger Honorierung:

Bei Dienstleistungen, bei welchen sich die Honoraransprüche vertraglich nach der durch die Dienstleistung erzielten Einsparung errechnen, gelten die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Regeln.
Bei vorzeitiger Auflösung oder Unterbrechung der Beratertätigkeit durch den Auftraggeber - ohne Verschulden des Beraters - vor Vorlage des Ergebnisberichtes bzw. vor Vergabe der gegenständlichen Leistungen an die ausgewählten Lieferanten, ist Hau-ITC berechtigt, die zu diesem Zeitpunkt begründete Kosteneinsparung, die durch die entsprechenden Erklärungen der Lieferanten bestätigt ist, zu den vereinbarten Bedingungen in Rechnung zu stellen. Sollte noch kein Ergebnis vorliegen, wird die Abrechnung auf Basis der aktuellen Hau-ITC - Tagessätze, zuzüglich Nebenkosten, vorgenommen. Mindestens jedoch wird ein Senior Consultant Tagessatz in Rechnung gestellt.

Bei Festhonorar – Vereinbarung:

Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung, jedoch vor Aufnahme der Arbeiten durch Hau-ITC vom Auftraggeber verhindert (z.B. wegen Kündigung) oder wird seine Ausführung durch Umstände, die nicht durch Hau-ITC zu vertreten sind, so verzögert, dass die Leistung nicht erbracht werden kann, so gebühren Hau-ITC 10% des vereinbarten Honorars.
Bei Beendigung des Vertrages während der Projektbearbeitung wird die Honorarabrechnung auf Basis der aktuellen Hau-ITC - Tagessätze, zuzüglich Nebenkosten, vorgenommen. Mindestens jedoch werden 30% des vereinbarten Gesamthonorars in Rechnung gestellt.

6) Preise, Reisekosten
Alle Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Diese wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Pauschalhonoraren oder Abrechnung nach Tagessätzen werden zusätzlich 6,5% Nebenspesen in Rechnung gestellt.
Bei Erfolgshonorar werden an Nebenspesen 2% der erzielten Einsparung verrechnet.

7) Zahlung
Besteht ein Projekt aus mehreren Teilleistungen, so wird jede Teilleistung mit einem Ergebnisbericht abgeschlossen. Rechnungen für Teilleistungen sind wie die Gesamtrechnung zahlbar. Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
Ein Zahlungsverzug von über 14 Tagen ab Rechnungsdatum berechtigt Hau-ITC zur Verrechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. Bei Zahlungsverzug kommen zusätzlich Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von 20% eines Stundensatzes, errechnet aus dem Tagessatz für Senior Consultants, zur Verrechnung.

8) Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort der Leistungen ist der Firmensitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit und aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht.

9) Allgemeines
Hau-ITC ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige Mitarbeiter oder Kooperationspartner durchführen zu lassen. Für den Auftrag gilt österreichisches Recht, auch wenn er im Ausland ausgeführt wird. Für Punkte, welche in dieser Vereinbarung nicht geregelt wurden, gelten außerdem die ”Allgemeinen Bedingungen des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie” Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Inhalte des Vertrages.
 
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Tel.: +43-(0)512-890117 | DECT: +43-(0)512-890150 | GSM.: +43 (664/6991) 3410606 | eMail: franz@hausberger.co.at